Info

Bevor Sie zu uns kommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Allgemein- oder Facharzt. Diese können Sie sodann (sofern notwendig) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen und zu Ihrem Ersttermin mitbringen.

Näheres 

 

 

 

Preise Physiotherapie

30 Minuten - 70 €

45 Minuten - 90 €

60 Minuten - 120 €

Hausbesuch - zusätzlich € 40
(1., 2. und 22. Bezirk)

Die Therapieeinheit (30, 45 oder 60 Minuten) inkludiert die Anamnese, die Behandlung sowie die Nachbereitung!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Termine für Sie reserviert halten und daher Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung stellen müssen.

Preis Osteopathie

60 Minuten - 130 €


Information

Wenn Sie zu uns kommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Allgemein- oder Facharzt. Diese sollten Sie sodann bei Ihrer Krankenkasse (sofern notwendig) chefärztlich bewilligen lassen. Sie erhalten dann nach Abschluss der Therapie eine Rückerstattung über einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse.

Normalerweise wird vom Arzt eine Verordnung für 6 oder 10 Physiotherapieeinheiten ausgegeben. Wir sehen unseren Auftrag allerdings darin, die Therapieziele, welche wir gemeinsam mit Ihnen bei der ersten Therapiesitzung festlegen, möglichst effizient und zufriedenstellend zu erreichen. Insofern machen wir nach ca. 4 Sitzungen eine Standortbestimmung, in welcher die weitere Vorgangsweise besprochen wird.

Sollten die Behandlungsziele bereits vor Inanspruchnahme der 6/10 Therapieeinheiten erreicht sein oder zeigt sich im Verlauf der Behandlung keine weitere Verbesserung der Restbeschwerden, so kann die Therapie jederzeit beendet werden.

Die Therapieeinheiten werden in der Regel gleich bar bezahlt. Nach Beendigung der Therapie können Sie die Zahlungsbestätigungen gemeinsam mit der bewilligten Verordnung Ihrer Krankenkasse vorlegen. Sie bekommen dann tarifmäßig einen Teilbetrag rückerstattet. Es werden circa die Hälfte der Behandlungskosten von den Kassen refundiert. Wenn Sie zusätzlich versichert sind, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.